Behalten Sie jederzeit den Überblick über Budgets und aufgewendete Zeiten für jedes Ihrer Projekte.
Mit time cockpit haben wir die grundlegende Arbeit bereits für Sie erledigt. Standardaufgaben wie Eingabevalidierung, Benutzeroberflächenlayout und -stil sowie objektrelationales Mapping (ORM) für Datenbankinteraktionen sind nahtlos integriert. So können wir uns ganz auf die Anpassung der Plattform an Ihre spezifischen Anforderungen konzentrieren, ohne das Rad neu zu erfinden oder Ressourcen auf aufwändige Basisentwicklungen zu verwenden.
Unsere Plattform ist so konzipiert, dass Sie die Anpassungen entweder selbst vornehmen können oder diese von uns durchführen lassen. Ob Sie selbst gestalten möchten oder auf unsere Expertise zurückgreifen – wir unterstützen Sie flexibel und genau nach Ihren Wünschen.
Time cockpit hat sich in einer Vielzahl von Zeiterfassungsprojekten als flexible und anpassbare Lösung bewährt. Dank seiner Flexibilität ist die Plattform auch für nicht zeiterfassungsbezogene Projekte eine leistungsstarke Grundlage.
Time cockpit ermöglicht eine deutliche Reduzierung des Programmieraufwands. Entwickler können Datenstrukturen, Validierungsregeln, Geschäftslogik und sogar die Benutzeroberfläche deklarativ definieren – für schnelle und unkomplizierte Anpassungen.
Profitieren Sie von unserem Know-how aus über 15 Jahren in der Zeiterfassung und bewährten Best Practices. Schauen Sie sich an, wie wir time Cockpit für andere Kunden maßgeschneidert angepasst haben.
Ja, in beiden Ländern sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter zu dokumentieren. In Deutschland ergibt sich diese Pflicht aus dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und wurde durch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) bestätigt. In Österreich ist die Zeiterfassung im Arbeitszeitgesetz (AZG) geregelt.
Quellen:
Erfasst werden müssen die tägliche Arbeitszeit, Pausen sowie Überstunden. Zudem sind Abweichungen von der vertraglichen Arbeitszeit, wie Mehrarbeit oder Arbeit an Sonn- und Feiertagen, zu dokumentieren.
Quellen:
Die Zeiterfassung kann manuell (z. B. Stundenzettel), elektronisch oder automatisch erfolgen. Wichtig ist, dass die erfassten Daten revisionssicher und nachvollziehbar sind.
Software zur Arbeitszeiterfassung erleichtert die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, reduziert Verwaltungsaufwand und bietet Transparenz über Arbeits- und Pausenzeiten. Sie ermöglicht zudem die Abbildung flexibler Arbeitsmodelle wie Homeoffice oder Gleitzeit.
Quellen:
Fehlt die Arbeitszeiterfassung oder entspricht sie nicht den gesetzlichen Vorgaben, drohen Bußgelder und rechtliche Konsequenzen. Zudem können Arbeitgeber bei Streitigkeiten in Beweisnot geraten, insbesondere bei Überstunden oder Pausenregelungen.
Quellen:
Spezialisierte Zeiterfassungssysteme wie time cockpit sind Excel überlegen, da sie automatisierte Prozesse, weniger Fehleranfälligkeit, höhere Datensicherheit und bessere Skalierbarkeit bieten. Zudem sind sie benutzerfreundlicher und erfüllen rechtliche Anforderungen wie Revisionssicherheit. Excel stößt insbesondere bei größeren Teams und komplexen Anforderungen schnell an Grenzen.
Teilzeitbeschäftigte unterliegen denselben gesetzlichen Anforderungen zur Zeiterfassung wie Vollzeitkräfte. Es ist entscheidend, die individuellen Arbeitszeitvereinbarungen korrekt zu dokumentieren, sodass die erfassten Zeiten den vertraglich festgelegten Stunden entsprechen. Dies stellt Transparenz und Fairness für beide Seiten sicher.
Quellen:
Ja, die Dokumentationspflicht gilt auch im Homeoffice. Besonders in Österreich ist die Erfassung von Homeoffice-Tagen wichtig, da diese steuerlich begünstigt werden können, etwa durch das Homeoffice-Pauschale.
Quellen:
Arbeitszeiterfassung beinhaltet die Verarbeitung personenbezogener Daten und unterliegt den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass Daten zweckgebunden und sicher verarbeitet werden, und die Mitarbeiter über den Umgang mit ihren Daten informieren.
Quellen:
In Deutschland besitzt der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Änderung von Zeiterfassungssystemen gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Arbeitgeber müssen daher die Zustimmung des Betriebsrats einholen, bevor sie ein neues System implementieren. Ähnlich verhält es sich in Österreich, wo gemäß § 96 Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) eine Zustimmungspflicht besteht. Diese Regelungen schützen die Interessen der Mitarbeiter und stellen sicher, dass die Systeme fair eingesetzt werden.
Quellen: